Vertragsbedingungen für Kongress- und Tagungsveranstaltungen des Bundesverbandes für Emotion und Humor in Wirtschaft, Bildung und Gesundheit - BEMHU e. V
1. Veranstalter
Veranstalter sämtlicher Kongress-, Tagungs- und Fortbildungsveranstaltungen ist ausschließlich der Bundesverband für Emotion und Humor in Wirtschaft, Bildung und Gesundheit - BEMHU e. V.
– nachfolgend „Veranstalter“ genannt.
Die SKS Akademie für Mensch-Sein und Entwicklung unterstützt den Veranstalter ausschließlich organisatorisch und hilfsweise. Sie übernimmt keine eigene rechtliche Verantwortung, Haftung oder Vertretung. Gleiches gilt für sämtliche vom Veranstalter oder der SKS Akademie eingesetzten ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer.
2. Vertragsschluss
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt erst mit der Anmeldebestätigung durch den Veranstalter und der Rechnungsstellung zustande. Die Rechnungsstellung erfolgt durch den Veranstalter.
3. Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme ist nur nach vollständigem Zahlungseingang möglich. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer aus wichtigem Grund von der Veranstaltung auszuschließen, insbesondere bei Störungen des Veranstaltungsablaufs, Verstößen gegen die Hausordnung oder den Veranstaltungszweck. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
4. Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweils gültigen Veranstaltungsbeschreibung. Der Veranstalter schuldet keinen bestimmten Erfolg, kein bestimmtes Lernergebnis und keine individuelle Betreuung.
5. Änderungen im Programm
Der Veranstalter behält sich vor, angekündigte Referenten, Themen und Inhalte sowie Zeitpläne, Reihenfolgen und organisatorische Abläufe aus sachlichen oder organisatorischen Gründen zu ändern, sofern der Gesamtcharakter und die Zielsetzung der Veranstaltung erhalten bleiben. Derartige Änderungen stellen keinen Mangel dar und begründen keinen Anspruch auf Rücktritt, Kündigung oder Minderung, soweit sie für den Teilnehmer zumutbar sind.
6. Absage der Veranstaltung
Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, insbesondere bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Erkrankung wesentlicher Referenten oder unzureichender Teilnehmerzahl. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder Verdienstausfallkosten, sind ausgeschlossen.
7. Rücktritt und Stornierung durch Teilnehmer
Ein Rücktritt ist nur in Textform (z. B. E-Mail) möglich. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten folgende Stornierungsbedingungen:
- Bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: kostenfreie Stornierung
- Bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr
- Ab 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der Teilnahmegebühr
Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit möglich, sofern dieser die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
8. Haftung
Der Veranstalter unterhält eine Veranstalterhaftpflichtversicherung. Die Haftung des Veranstalters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für mitgebrachte Gegenstände, Garderobe oder Wertgegenstände ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9. Keine Arbeits- oder Sozialversicherungsverhältnisse
Zwischen den Beteiligten bestehen keinerlei arbeits-, dienst- oder sozialversicherungsrechtliche Rechtsverhältnisse. Es werden keine Weisungs-, Vertretungs- oder Haftungsverhältnisse begründet.
10. Mediation
Bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis verpflichten sich alle Beteiligten, vor Anrufung staatlicher Gerichte ein Mediationsverfahren durchzuführen. Die Parteien vereinbaren, einen Mediator über den Vorstand der Deutschen Stiftung Mediation anzufragen und zu bestellen. Der Rechtsweg ist bis zum Abschluss der Mediation ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11. Datenschutz
Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Daten werden zur Durchführung der Veranstaltung, zur Abrechnung, zur Kongressdokumentation sowie zur organisatorischen Kommunikation verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Teilnehmer haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
12. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
Im Rahmen der Veranstaltung können durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt werden. Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass solche Aufnahmen, auf denen er möglicherweise erkennbar ist, zu Dokumentations-, Informations- und Öffentlichkeitszwecken (z. B. Website, Printmedien, soziale Medien) genutzt werden dürfen.
Ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht. Teilnehmer können der Anfertigung oder Nutzung solcher Aufnahmen vor Ort oder im Vorfeld widersprechen. Der Widerspruch ist gegenüber dem Veranstalter kenntlich zu machen.
13. Vertretungsberechtigung
Vertretungsberechtigt für den Veranstalter BEMHU e. V. sind die Mitglieder des Vorstands:
- Frau Prof. Dr. Eva Kirchner, Vorsitzende
- Frau Prof. Dr. Sylvia Sänger, stellv. Vorsitzende
- Frau Sabine Herbst, Schatzmeisterin
14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
28.12.2025
